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Sprachliche Gleichbehandlung *


Aus Sicht des AKGL ist es wichtig, an der Universität auf diskriminierungsfreie Sprache und Bildsprache in Hinblick auf Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung sowie Behinderung zu achten.

Sprache schafft Bilder, spiegelt unsere Realität wider, weckt Assoziationen und wirkt sich folglich auf unser Denken und Handeln aus. Das Ziel einer gendergerechten Sprache ist die sprachliche Gleichbehandlung und Sichtbarmachung aller Geschlechter.

Die Universität Graz bekennt sich zu dieser sprachlichen Gleichbehandlung (vgl. §§ 12, 20 Satzungsteil Gleichstellungsplan 2017, §§ 11, 16 Satzungsteil Frauenförderungsplan 2017). Zudem ist in § 10a B-GlBG ein Gebot der sprachlichen Gleichbehandlung verankert.
 

§ 12 Satzungsteil Gleichstellungsplan 2017 iSd § 20b UG (GLP 2017) lautet:

Sprachliche Gleichbehandlung

(1) In allen dienstlichen Schriftstücken, offiziellen Mitteilungen sowie in offiziellen Dokumenten der Universität Graz sind entweder explizit die weibliche und männliche Form oder geschlechtsneutrale Bezeichnungen oder geeignete geschlechtergerechte Bezeichnungen zu verwenden, wenn nicht nur ein Geschlecht gemeint ist.

Darüber hinaus sind alle Organe und Angehörigen der Universität Graz angehalten, sich in Aussendungen, Formularen, Protokollen, Reden, Interviews und anderen an die Öffentlichkeit oder an die Universitätsangehörigen gerichteten Mitteilungen und in der Lehre unter Wahrung der Wissenschafts- und Lehrfreiheit einer geschlechtergerechten Sprache zu bedienen. Es soll daher in allen Schriftstücken und öffentlichen Äußerungen entweder explizit die weibliche und männliche Form oder eine geschlechtsneutrale Bezeichnung verwendet werden. Unsachliche Differenzierungen zwischen Frauen und Männern sind zu unterlassen.

(2) Formulierungen sowie Organ- und Funktionsbezeichnungen sind so zu wählen, dass sie Frauen und Männer gleichermaßen betreffen.

(3) Alle Organe und Angehörigen der Universität Graz haben sich in allen dienstlichen Schriftstücken, offiziellen Mitteilungen sowie in offiziellen Dokumenten und in Aussendungen, Formularen, Protokollen, Reden, Interviews und anderen an die Öffentlichkeit oder an die Universitätsangehörigen gerichteten Werbemitteln oder Mitteilungen und in der Lehre einer diskriminierungsfreien Sprache und einer diskriminierungsfreien Bildsprache in Hinblick auf Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung sowie Behinderung zu bedienen.


Als keinesfalls angemessen erweist sich in diesem Zusammenhang das generische Maskulinum der deutschen Sprache, dh die Verwendung männlicher Personenbezeichnung (wie etwa ‚Abteilungsleiter’), als scheinbar 'neutrale' Bezeichnungen, in der auch Personen weiblichen Geschlechtes mitumfasst sein sollen. Dazu wurde beispielsweise von Dr.in Dries Vervecken vom Karel de Grote University College in Antwerpen und Prof. Dr.in Bettina Hannover von der Freien Universität Berlin eine Studie durchgeführt. Es zeigt sich, dass geschlechtergerechte Sprache die kindliche Wahrnehmung von Berufen beeinflusst. Kurzum: Wenn nicht nur von „dem Arzt“ und „dem Ingenieur“, sondern auch „der Ärztin“ bzw. „der Ingenieurin“ die Rede ist, trauen sich auch Mädchen eher, bis dato stereotype „Männerberufe“ zu ergreifen. Nähere Informationen finden Sie hier.
 

Geschlechtergerechte Sprache unter Einbezug der Geschlechtervielfalt


Es gibt verschiedene Möglichkeiten einer geschlechtersensiblen Schreibweise (vollständige Paarform, verkürzte Paarform, Zusammenziehen mit Schrägstrich, Zusammenziehen mit Binnen-I und Großbuchstaben, usw.). Sprachliche Gleichbehandlung ist in ständigem Wandel begriffen, wie auch die Sprache an sich.

Neben der Sichtbarmachung von Frauen stellt auch die Sichtbarmachung von weiteren Geschlechtsidentitäten eine Notwendigkeit dar. Auch in diesem Zusammenhang gibt es unterschiedliche Möglichkeiten (gender gap, Doppelpunkt, Asterisk usw.). Um die Realität der Geschlechtervielfalt sprachlich sichtbar zu machen und gleichzeitig die Barrierefreiheit (u.a. für Menschen mit Sehbehinderung) und Lesbarkeit bestmöglich zu gewährleisten, bietet sich die Verwendung des Gendersternchens * (Asterisk) an (z.B. Anwender*innen, Mitarbeiter*innen).

Wir empfehlen daher, neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen zur Sichtbarmachung vielfältiger Genderidentitäten das Gendersternchen zu benützen.

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Hier finden Sie weitere hilfreiche Informationen und Tipps zum geschlechtergerechten Formulieren:
 

 

* Zur Sichtbarmachung vielfältiger Genderidentitäten wird auf dieser Website der Genderstern eingesetzt. Wir sind uns bewusst, dass dies für Menschen mit Sehbehinderung oder solche, die es zum ersten Mal sehen, die Lesbarkeit erschweren kann. Wir bitten dafür um Verständnis.

 

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