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Personalverfahren

Bei der Abwicklung von Personalverfahren sind in der Regel auch gleichbehandlungsrechtliche Vorgaben zu beachten.

Im Wesentlichen kommt es dabei darauf an, dass objektiv, sachlich nachvollziehbar und transparent vorgegangen wird.

Hier finden Sie nähere Informationen zu gleichbehandlungsspezifischen Bezügen im Zusammenhang mit Personalverfahren:

Weitere Informationsmaterialien zu Personalverfahren an der Universität Graz:

Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Harrachgasse 34, 8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 1026


Bürozeiten:
Mo.-Fr. von 9 bis 12 Uhr

Der schnellste Weg zu
Ihrem Termin:

akgl(at)uni-graz.at

Das AKGL-Büro ist ein LUIS*A-Spot!

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