Personalverfahren
Bei der Abwicklung von Personalverfahren sind in der Regel auch gleichbehandlungsrechtliche Vorgaben zu beachten.
Im Wesentlichen kommt es dabei darauf an, dass objektiv, sachlich nachvollziehbar und transparent vorgegangen wird.
Hier finden Sie nähere Informationen zu gleichbehandlungsspezifischen Bezügen im Zusammenhang mit Personalverfahren:
Weitere Informationsmaterialien zu Personalverfahren an der Universität Graz:
- Leitfäden zur Personalauswahl (Koordinationsstelle für Geschlechterstudien und Gleichstellung der Universität Graz)
Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
Harrachgasse 34, 8010 Graz
Mo.-Fr. von 9 bis 12 Uhr
Der schnellste Weg zu
Ihrem Termin:
akgl(at)uni-graz.at
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