Der AKGL
Der AKGL stellt sich vor
Wir über uns
§ 42. (1) An jeder Universität ist vom Senat ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten, dessen Aufgabe es ist, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat die Aufgaben
- Diskriminierungen durch Universitätsorgane
- auf Grund des Geschlechts
- sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
entgegenzuwirken
- und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen (§ 42 Abs 1 UG).
Ferner ist der AKGL mit Fragen der Frauenförderung befasst (§ 42 Abs 1 UG iVm § 41 Abs 2 B-GlBG).
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben sind dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen weitgehende Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte eingeräumt.
SELBSTVERSTÄNDLICH BEHANDELN WIR IHR ANLIEGEN VERTRAULICH - DIE MITGLIEDER DES AKGL UNTERLIEGEN DER AMTSVERSCHWIEGENHEIT!
Vorsitz
Maria Elisabeth Aigner
Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
Harrachgasse 34, 8010 Graz
Mo.-Fr. von 9 bis 12 Uhr