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Typischer Beratungsablauf

  1. Kontaktaufnahme (telefonisch/schriftlich/persönlich) durch Angehörige der Universität, wenn sie eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion bzw. der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung befürchten, erlebt haben oder Zeuge*Zeugin davon geworden sind oder auch wenn sie einen Nachteil durch eine mögliche Missachtung des Frauenförderungsgebots selbst befürchten, erlebt haben oder Zeuge*Zeugin davon geworden sind.
  2. Erstgespräch – Sachverhaltsaufnahme und rechtliche Informationen, Klärung der Zuständigkeit des AKGL (sofern diese nicht gegeben ist, Information über weitere Stellen wie etwa Betriebsrat, Schiedskommission, Vermittlungsbeirat, Arbeitsmediziner*in, Vorgesetzte, Dekan*in, Rektorat, Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der Universität --> siehe Dokument "Weitere Anlaufstellen für Ratsuchende" in der Sidebar).
  3. Ermittlung der individuellen Bedürfnisse und Ziele sowie möglicher Perspektiven.
  4. Gemeinsame Festlegung der weiteren Vorgehensweise auf Basis der Bedürfnisse und Ziele der Person(en) und der rechtlichen Einschätzung des AKGL:
    • Keine Intervention durch AKGL erwünscht → Dokumentation der Diskriminierung bzw. des Diskriminierungsverdachtes unter Wahrung der Vertraulichkeit, nach Möglichkeit Entwicklung eigener Handlungsmöglichkeiten mit der betroffenen Person, ggf. Kontaktaufnahme zur Evaluierung nach etwa einem halben Jahr (wie hat sich die Situation entwickelt, was war nützlich, was hinderlich, was war erfolgreich, was wurde beibehalten, was verworfen, bedarf es weiterer Unterstützung; Zweck: Festigung des Erreichten, Klärung weiterer Beratungs- und/oder Interventionsbedarfe durch den AKGL), Abschluss des Beratungsprozesses.
    • Intervention durch AKGL erwünscht → gemeinsames Festlegen, welche Interventionsform ausgewählt wird z.B. Informationsgespräch mit zweiter Partei, Informationsgespräch mit vorgesetzter Person der zweiten Partei, Vermittlungsgespräch mit beiden Parteien, Antrag auf Erstattung eines Gutachtens an die Bundes-Gleichbehandlungskommission (durch AKGL oder betroffene Person selbst), Beschwerde an die Schiedskommission, Disziplinaranzeige. Danach Dokumentation unter Wahrung der Vertraulichkeit, ggf. Kontaktaufnahme zur Evaluierung nach etwa einem halben Jahr (wie hat sich die Situation entwickelt, was war nützlich, was hinderlich, was war erfolgreich, was wurde beibehalten, was verworfen, bedarf es weiterer Unterstützung; Zweck: Festigung des Erreichten, Klärung weiterer Beratungs- und/oder Interventionsbedarfe durch den AKGL), Abschluss des Beratungsprozesses.

Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Harrachgasse 34, 8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 1026


Bürozeiten:
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Der schnellste Weg zu
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