Pflichten und Empfehlungen für Führungskräfte, Lehrende sowie weitere im Universitätsgefüge befindliche Verantwortliche, die von Belästigung erfahren
Grundsätzlich ist immer individuell zu überlegen, was in der konkreten Situation sinnvoll ist. Standard-Muster gibt es nicht, doch ein paar allgemeine Informationen können nachfolgend gegeben werden:
- Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet die Universität, Arbeitnehmer*innen (ebenso Bewerber*innen) und Studierende (ebenso Studienwerber*innen) vor Belästigung durch Mitarbeitende, Kolleg*innen bzw. Dritte zu schützen.
- Die Universitäten sind verpflichtet, bei Belästigungen angemessene Abhilfe zu leisten. Es müssen also konkrete Handlungen gesetzt werden, die weitere Belästigungen wirksam verhindern.
- Es zählt daher auch zu den Aufgaben von Führungskräften, Lehrenden und weiteren Verantwortlichen der Universität, ein Arbeits- bzw. Studienklima zu schaffen, in dem Belästigungen keinen Platz haben.
- Aus der Fürsorgepflicht ergibt sich beispielsweise der Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und der Intimsphäre durch konkrete und präventive Abhilfe, das unverzügliche Einschreiten und die Klärung des Sachverhalts.
- Führungskräfte, Lehrende und andere Verantwortungsträger*innen müssen angemessene Abhilfemaßnahmen schaffen, um Betroffene konkret und effektiv zu schützen.
- Sichern Sie Beweise. Dokumentieren Sie die Vorfälle schriftlich.
- Hilfreiche Infos: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/aktuelles-und-services/gleichbehandlungs-blog/-Abhilfe-sexuelle-Bel-stigung.html
Gerne können Sie sich bei Fragen vertraulich an uns wenden.
Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
Harrachgasse 34, 8010 Graz
Mo.-Fr. von 9 bis 12 Uhr
Der schnellste Weg zu
Ihrem Termin:
akgl(at)uni-graz.at
Das AKGL-Büro ist ein LUIS*A-Spot!
Weitere Anlaufstellen:
Act4respect Telefonberatung
Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 / 222 555 (österreichweit gebührenfrei)
uniHELP (nur für Universitätsbedienstete aufrufbar)