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Belästigung und Konflikte i.Z.m. Behinderung


Der AKGL ist nicht unmittelbar für den Diskriminierungstatbestand Behinderung zuständig. Er kann aber auch in unserer Arbeit eine Rolle spielen, insbesondere dann, wenn er in Kombination mit einem anderen Diskriminierungstatbestand, für den wir explizit zuständig sind (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion/Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung), in Erscheinung tritt.

Einrichtungen, an die sich Mitarbeitende wenden können, finden Sie hier:
https://baustelle.uni-graz.at/de/mitarbeiten/interessierte/menschen-mit-beeintraechtigung/

Einrichtungen, an die sich Studierende und Mitarbeitende wenden können, finden Sie hier:
https://baustelle.uni-graz.at/de/die-universitaet/interdisziplinaeres/barrierefreie-universitaet/

Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Harrachgasse 34, 8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 1026


Bürozeiten:
Mo.-Fr. von 9 bis 12 Uhr

Der schnellste Weg zu
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akgl(at)uni-graz.at

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