Geschlechtsbezogene Belästigung
Die geschlechtsbezogene Belästigung wird nach denselben Parametern wie oben beschrieben beurteilt, nur dass ein Verhalten aus der geschlechtsbezogenen Sphäre anstatt aus der sexuellen Sphäre gesetzt wird.
Dabei sind sowohl die Unterscheidung Mann-Frau als auch alle Varianten der Geschlechtsentwicklung gegenüber männlich/weiblich umfasst.
Beispiele wären etwa stereotype Benachteiligungen und Redensarten, z.B. „Das können Männer besser“, „Frauen sind dafür nicht geeignet“, „Frauen haben mit Technik nichts am Hut“, „Männer sind dafür zu unsensibel“, sogenannte Blondinenwitze, „Inter? Dann bin ich jetzt eine Rakete“, „Fast hätte ich Sie wirklich für eine Frau gehalten.“, „Du bist nicht transsexuell – du hast einen Tick.“ usw. Die Beurteilung, ob ein Verhalten geschlechtsbezogen ist, muss immer im konkreten Einzelfall beurteilt werden.
Hier geht's zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), besonders zu beachten: § 8a sowie § 42 Abs 2.
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