Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Wer sind wir?

Wer?

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) ist ein gesetzlich eingerichtetes Universitätsorgan (vgl § 42 Abs 1 UG), in dem Angehörige des wissenschaftlichen und des allgemeinen Personals sowie Studierende mitwirken. Gemäß Satzungsteil Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen gehören diesem an der KFU 24 Mitglieder und 12 Ersatzmitglieder an. Zuständig für die Fakultäten/Organisationseinheiten sind die Koordinationsbeauftragten.

Was macht der AKGL?

Aufgabe des AKGL ist es, Diskriminierungen durch Universitätsangehörige entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen der Gleichbehandlung sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen (§ 42 Abs 1 UG). Ferner ist der AKGL mit Fragen der Frauenförderung befasst (§ 42 Abs 1 UG iVm § 41 Abs 2 B-GlBG). Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben sind dem AKGL weitgehende Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte eingeräumt.

Für wen?

Der AKGL ist für alle Angehörigen der Karl-Franzens-Universität Graz zuständig: Sowohl Angehörige des wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonals als auch Studierende können sich in Fragen der Gleichbehandlung beziehungsweise Diskriminierung, Frauenförderung, sexueller Belästigung oder Mobbing an den AKGL wenden.

Die Mitglieder des AKGL sind bei der Ausübung ihrer Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden (vgl Art 81c B-VG, § 42 Abs 3 UG). Seine Mitglieder unterliegen der Amtsverschwiegenheit (vgl Art 20 Abs 3 B-VG, § 48 UG). Sie dürfen bei der Ausübung ihrer Befugnisse nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden (vgl § 42 Abs 3 UG).

Diskretion, Wahrung der Anonymität und die Selbstbestimmung der Personen, die sich an uns wenden, haben für uns oberste Priorität. Der AKGL setzt grundsätzlich Schritte oder Maßnah­men nur nach ausdrücklicher Ab­sprache mit den Betroffenen.

Wann wende ich mich an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen?

  • bei Fragen der Gleichbehandlung und Frauenförderung
  • im Falle von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, der Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
  • im Falle von sexueller Belästigung, geschlechtsbezogener Belästigung/Mobbing und sexueller Gewalt
     
  • im Falle von Belästigungen/Mobbing im Zusammenhang mit einem der oben genannten Diskriminierungstatbestände
  • bei Fragen zu Personalverfahren an der Karl-Franzens-Universität Graz
  • bei Fragen in Hinblick auf die geschlechtergerechte Zusammensetzung von Kommissionen

Nach oben

Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Harrachgasse 34, 8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 1026


Bürozeiten:
Mo.-Fr. von 9 bis 12 Uhr

Der schnellste Weg zu
Ihrem Termin:

akgl(at)uni-graz.at

Das AKGL-Büro ist ein LUIS*A-Spot!

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.