Der Campus der Universität Graz ist ein offener, viel frequentierter und lebendiger Teil des städtischen Raums. Er wirkt als Raum für „Diversität und Vielfalt sowie Solidarität und Fairness“ (Strategiedokumente der Uni Graz - Strategie und Qualität, Leitziel #5) in das Stadtleben und in die Gesellschaft hinein. Zahlreiche Menschen nutzen oder passieren tagtäglich das vielfältige Ensemble an Gebäuden und Infrastrukturen, Grünräumen und Verkehrszonen. Jedes Zeichen, das in diesem stadträumlichen Mikrokosmos für Geschlechtergerechtigkeit, Gleichstellung und gegen Diskriminierung gesetzt wird, unterstützt die Universität Graz und den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen in ihrem gesetzlichen Auftrag „Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken“ (§ 42 Abs 1 UG).
Vor diesem Hintergrund verurteilt der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Universität Graz die mutwillige Beschädigung des Regenbogen-Zebrastreifen vor dem Hauptgebäude in der Nacht auf den 19. Juni 2026 aufs Schärfste. Wir setzen uns dafür ein, dass die Universität ein geschlechtergerechter Raum der Bildung, des offenen Austausches und respektvollen Umganges miteinander ist und weiterhin bleibt. Wir unterstützen daher jede sichtbare Zeichensetzung für einen geschlechtergerechten und diversen Campus und begrüßen nachdrücklich die umgehend erfolgte Wiederherstellung des Regenbogen-Zebrastreifens am 22. Juni 2026.