Der Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wird die Universität noch längere Zeit begleiten. Im Zuge der Organisation des Dienstbetriebes unter Einhaltung der jeweils aktuell geltenden Corona-Vorgaben werden in den kommenden Wochen und Monaten viele Einzelentscheidungen getroffen werden. Dabei kann es vorkommen, dass dadurch Einzelne oder Gruppen Nachteile erleiden, auch wenn das nicht beabsichtigt sein muss.
Universitätsangehörige, die den Eindruck haben, dass sie auf Grund ihres Geschlechts, z.B. wegen bestehender Schwangerschaft, Elternschaft, Betreuungspflichten, oder auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Vergleich zu anderen benachteiligt werden, können sich jederzeit an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) wenden – Kontaktmöglichkeiten gibt es unter https://akgl.uni-graz.at. Wir nehmen uns gerne Zeit für jedes Anliegen, behandeln dieses selbstverständlich vertraulich und setzen grundsätzlich keine Schritte ohne Ihr Einverständnis.
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://akgl.uni-graz.at/de/fuer-betroffene.
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Foto: Alexandra Neubauer
Erstellt von Maria Elisabeth Aigner, Ulrike Schustaczek und Gerhild Leljak am Montag, 1.6.2020