Der AKGL hat in seiner letzten Sitzung Änderungen seines Positionspapiers zur Vermeidung der Unterrepräsentation von Frauen in universitären Organen und Gremien beschlossen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind mittlerweile weitgehend bekannt, sodass das Positionspapier gestrafft und damit vereinfacht werden konnten.
Zentraler Punkt dabei ist eine Präzisierung hinsichtlich der sachlich nachvollziehbaren Begründungen für das Unterschreiten eines 40%igen Frauenanteils. Diese Begründungen sollten jedenfalls darlegen, dass Frauen in geeigneter Weise für die Mitgliedschaft in der jeweiligen Kommission motiviert wurden und ob Maßnahmen gesetzt wurden, um die Genderkompetenz in der Kommission generell zu erhöhen.
Ferner kann es nunmehr als ein Teil der Begründung berücksichtigt werden, wenn der Frauenanteil innerhalb jener Kommissionsmitglieder, die von einer Kurie entsendet werden, zumindest 40% erreicht (wenngleich grundsätzlich die Kommission als Ganzes einen Frauenanteil von zumindest 40% erreichen soll). Hierbei ist allerdings zu beachten, dass sich der gesetzlich erforderliche Frauenanteil auf den tatsächlichen Frauenanteil in der Kommission, also unter den Hauptmitgliedern, bezieht. Ersatzmitglieder werden im Rahmen der Begründung mit berücksichtigt, sind aber nicht mit zu berechnen.
Hier finden Sie das Positionspapier vom 11.11.2013 sowie weitere Informationen.