Gemäß §63 aus dem Frauenförderplan der Karl-Franzens-Universität Graz Satzungsteil "Gleichstellung – Frauenförderungsplan\ iSd §19 Abs 2 Z 6 iVm §44 UG (FFP/KFU 2005)) wird zur Gewährleistung von Transparenz über den Stand der Umsetzung der Gleichstellung jährlich ein Bericht zur Förderung von Frauen verfasst und im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Der Frauenförderplan 2012 enthält Informationen zu wissenschaftlichem und allgemeinem Personal, dem Glasdecken-Index, Aufnahmen und Wiederbestellugnen von Dienstverhältnissen, Entlohnung, Lehre usw.
Hier finden Sie den Frauenförderplanbericht 2012.