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Donnerstag, 25.01.2018

Gemeinsam und gut

 ©Uni Graz

Neuer Frauenförderungsplan und Gleichstellungsplan beschlossen

Der Frauenförderungsplan und der Gleichstellungsplan sind Teil der Satzung (§§ 19 Abs 2 Z 6, 20b Abs 1 UG) und dienen der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur tatsächlichen Gleichstellung. „Aufgrund einer Gesetzesnovelle wurde es nötig, den Satzungsteil Gleichstellung – Frauenförderungsplan grundlegend zu überarbeiten und in nunmehr zwei Plänen vorzulegen“, erklärt Maria Elisabeth Aigner, Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) an der Uni Graz. Die beiden Vorschläge wurden noch Ende Dezember 2017 vom Senat beschlossen. Beide Dokumente sind auf der AKGL-Homepage online abrufbar:


Zum Nachlesen: der neue Frauenförderungsplan
Zum Nachlesen: der neue Gleichstellungsplan


Besonders im Gleichstellungsplan wurden umfassende Neuregelungen formuliert. Diese beinhalten einerseits das Thema Vereinbarkeit von Studium/Beruf mit Betreuungsaufgaben; andererseits den Bereich Antidiskriminierung im Sinne der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. „Diese beiden Punkte – Vereinbarkeit zu fördern und Diskriminierungen entgegen zu wirken –, sind wesentlich für das gute alltägliche Zusammenarbeiten, weshalb sie basierend auf der gesetzlichen Grundlage auf jeden Fall im Gleichstellungsplan zu verankern waren“, unterstreicht Maria Elisabeth Aigner.

Der neue Gleichstellungsplan sieht weiters vor, dass in allen offiziellen Schriftstücken der Universität eine geschlechtergerechte, diskriminierungsfreie Sprache verwendet wird. „Es war uns wichtig, die Verwendung der weiblichen und männlichen Form oder von geschlechtsneutralen Bezeichnungen oder geeigneten geschlechtergerechten Bezeichnungen in dienstlichen Schriftstücken und offiziellen Dokumenten der Universität, sowie eine diskriminierungsfreien Bildsprache als Konstitutivum zu verankern. Zudem wird in § 12 GLP 2017 festgehalten, dass alle Angehörigen der Universität angehalten sind, sich einer geschlechtergerechten Sprache zu bedienen. Der Passus nimmt dabei Bezug auf die Wahrung der Wissenschafts- und Lehrfreiheit als hohes Gut einer Universität“, erklärt die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen. Sie betont, dass geschlechtersensible Sprache Machtverhältnisse augenscheinlich werden lässt und so Ungerechtigkeiten vorbeugen kann.
Bei den Studierenden soll ein stärkeres Bewusstsein für Frauen- und Geschlechterforschung geschaffen werden, daher sind in den Lehrplänen der Bachelor- und Diplomstudien künftig zwei ECTS-Punkte aus diesem Themenkreis verpflichtend.

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Der AKGL ist für alle Angehörigen der Universität – wissenschaftliches und allgemeines Universitätspersonal, sowie Studierende – zuständig. Er berät u.a. bei Diskriminierungen, sexueller oder geschlechtsbezogener Belästigung, Konflikten, Mobbing und Belästigungen im Zusammenhang mit den Diskriminierungstatbeständen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung, sowie bei Fragen zu Personalverfahren. Das AKGL-Büro ist erreichbar unter akgl(at)uni-graz.at und der Durchwahl 1028. Auf der Homepage http://akgl-uni-graz.at/ finden sich zudem viele nützliche Informationen.

 

Foto: Uni Graz/Tzivanopoulos.

Erstellt von Gerhild Leljak

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