Aktuelles & Wissenswertes zu Personalauswahlverfahren und Gleichbehandlung
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingelangt sind, können grundsätzlich ohne weiteres aus formalen Gründen ausgeschieden werden. Sofern dies aus bestimmten Gründen nicht erwünscht ist, sollte dies in der Begründung des Besetzungsvorschlages erläutert werden. Dabei ist von Bedeutung, ob und wenn ja warum und ob alle verspätet eingelangten Bewerbungen berücksichtigt werden und falls nein, wo und wie hier eine Grenze gezogen wird. Weiters müssen berücksichtigte verspätete Bewerbungen wie alle anderen an Hand der Kriterien des Ausschreibungstextes beurteilt werden.
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