Eine aktive Suche der ausschreibenden Stelle nach geeigneten Frauen ist immer dann notwendig, wenn in dieser Beschäftigungskategorie Unterrepräsentation von Frauen vorliegt. Wenn keine geeigneten Maßnahmen getroffen wurden, ist die Ausschreibung vor Beginn des Auswahlverfahrens zu wiederholen1).
In den aktualisierten Richtlinien zur Wiederholung von Ausschreibungen finden Sie verschiedene mögliche Maßnahmen, die der AKGL als ausreichende Suche nach geeigneten Bewerberinnen wertet. Hierbei wird zwischen Professuren, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Forschungs- und Lehrbetrieb und Stellen des allgemeinen Universitätspersonals differenziert. Wenn sich keine grundsätzlich geeignete Frau beworben hat, ist dem AKGL eine Darstellung der durchgeführten Maßnahmen zu übermitteln2).
Nähere Informationen finden Sie in unseren FAQs zu Personalauswahlverfahren und Gleichstellung.
1) § 30 Abs 2 Satzungsteil Gleichstellung – Frauenförderungsplan
2) vgl § 30 Abs 1 Satzungsteil Gleichstellung – Frauenförderungsplan