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Verhaltensvorschläge und Pflichten

Verhaltensvorschläge für Betroffene von Belästigung

Lupe auf gelbem Grund, die von einer Hand gehalten wird. Rechts befinden sich drei Checkboxen. Dieses Foto symbolisiert das Thema Verhaltensvorschläge und Pflichten. {f:if(condition: '', then: '©')}

Belästigungen, Konflikte und Mobbing können sich unterschiedlich auswirken. Es kann zu psychischen Beeinträchtigungen wie z.B. Angstzuständen, Nervosität, Ess- und Schlafstörungen, Albträumen, einer Beeinträchtigung der Wahrnehmung, Konzentrations- und Leistungsstörungen oder auch zu einer Depression kommen. Außerdem sind körperliche Folgen wie Kopfschmerzen, Verdauungsschwierigkeiten, Kreislaufbeschwerden möglich. Scham und Peinlichkeit spielen i.Z.m. sexueller Belästigung oft eine Rolle. Sich Hilfe von außen zu holen, kann in dieser belastendenden Situation dabei helfen, psychische und körperliche Reaktionen zu bewältigen.

Belästigungen am Arbeits- oder Studienplatz sind ein Unrecht, gegen das sich betroffene Personen wehren können. Ignorieren, aus dem Weg gehen oder Verändern von Gewohnheiten führt meist nicht zum Ziel.

Folgende Möglichkeiten können in Betracht gezogen werden:

  • Sie sind nicht allein. Sie können sich jederzeit vertraulich an den AKGL oder an zahlreiche andere inner- und außeruniversitäre Einrichtungen wenden.
  • Suchen Sie die Schuld nicht bei sich!
  • Nehmen Sie die eigenen Gefühle und Wahrnehmungen ernst. Es kommt auf Ihr subjektives Empfinden an.
  • Achten Sie in dieser Zeit besonders gut auf sich und stärken Sie sich, so gut es geht. Belästigungen führen zu Belastungen und können zu Erschöpfungszuständen und körperlichen Beeinträchtigungen führen. Sich selbst täglich Gutes zu tun, kann jetzt besonders wichtig sein, z.B. Atemübungen, ein Spaziergang, ein vertrauensvolles Gespräch, ein guter Tee, ein bisschen Sport, Musik hören, Malen, Kochen, ein Spiel, Tanzen, Aufräumen, Singen, ein Instrument spielen, Meditation, ein Buch, …. Sie könnten sich auch überlegen, was Ihnen früher Spaß gemacht oder schon geholfen hat.
  • Abwehren, statt ignorieren. Bringen Sie Ihren Unmut über unerwünschte Handlungen, Verhaltensweisen, Grenzüberschreitungen deutlich zum Ausdruck. Weisen Sie die Belästigung klar und direkt zurück. Dies ist jedoch keine Voraussetzung für das Ergreifen rechtlicher Schritte.
  • Sichern Sie Beweise. Dokumentieren Sie die Vorfälle schriftlich.
  • Fordern Sie, dass ein derartiges Verhalten Ihnen gegenüber künftig zu unterlassen ist. Auch dies stellt aber kein Erfordernis dafür dar, dass wirksame rechtliche Schritte ergriffen werden können.
  • Ansprechen. Sprechen Sie mit Personen Ihres Vertrauens, aber achten Sie darauf, dass die Informationen vertraulich behandelt werden. Ebenso können Sie die Vorfälle Ihrer*Ihrem Vorgesetzten melden.
  • Wenn Sie das Verhalten der belästigenden Person öffentlich machen, ist es wichtig, rechtzeitig eine geeignete Strategie für den Fall zu entwerfen, dass diese die Vorwürfe von sich weist.
  • Personen, die mit dem Vorwurf der Belästigung konfrontiert werden, neigen dazu, zurückzuschlagen. Anzeigen wegen übler Nachrede oder Verleumdung oder eine Schadenersatzklage wegen Rufschädigung können folgen. Suchen Sie daher kompetente Unterstützer*innen.

Verhaltensvorschläge für alle, die nicht belästigen wollen

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Verhalten nicht unerwünscht, unangebracht, anstößig, verletzend oder herabwürdigend ist.
  • Humor ist gut und wichtig. Seien Sie gleichzeitig vorsichtig, wenn Scherze zu Lasten einer bestimmten Person oder Personengruppe gehen.
  • Flirten ist auch im Arbeits- und Studienumfeld nicht generell untersagt. Ein Flirt ist aber dadurch gekennzeichnet, dass er auf Gegenseitigkeit beruht und von beiden Seiten gewünscht ist.
  • Ein Nein ist ein Nein und jedenfalls zu respektieren.
  • Es gibt aber keine Obliegenheit der betroffenen Person, die Unerwünschtheit der belästigenden Person gegenüber erkenntlich zu machen. Schweigen ist nicht automatisch als Zustimmung zu werten. Gerade durch Abhängigkeiten am Arbeits- bzw. Studienplatz ist ein Abwehren oft deutlich schwieriger.
  • Es liegt in der Verantwortung der handelnden Person sicherzustellen, dass das Verhalten in Ordnung ist.
  • Im Zweifelsfall, also, wenn man unsicher ist, ob der anderen Person ein Verhalten zu weit geht, ist es vernünftig, es lieber bleiben zu lassen. Dies nicht erst dann, wenn das Gegenüber laut protestiert.

Verhaltensvorschläge für Zeuginnen*Zeugen von Belästigungen

  • Wenn Sie Zeugin*Zeuge von Belästigung geworden sind, schauen Sie nicht weg, sondern gehen Sie aktiv auf die betroffene Person zu und bieten Sie Ihre Hilfe an.
  • Die betroffene Person kann überfordert sein und sich hilflos und ausgeliefert fühlen. Bieten Sie daher Unterstützung an und lassen Sie die Person mit dieser Ausnahmesituation nicht allein.
  • Keine ungebetenen Ratschläge; stattdessen lieber aktives Zuhören und wertfreies Nachfragen.
  • Behandeln Sie die Angelegenheit unbedingt vertraulich.
  • Wenn Sie selbst danach Beratung benötigen, können auch Sie sich vertraulich an den AKGL oder eine andere inner- oder außeruniversitäre Beratungsstelle wenden.
Zurück zu Belästigung und Belastung

Pflichten und Empfehlungen für Führungskräfte, Lehrende sowie weitere im Universitätsgefüge befindliche Verantwortliche, die von Belästigung erfahren

Grundsätzlich ist immer individuell zu überlegen, was in der konkreten Situation sinnvoll ist. Standard-Muster gibt es nicht, doch ein paar allgemeine Informationen können nachfolgend gegeben werden:

  • Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet die Universität, Arbeitnehmer*innen (ebenso Bewerber*innen) und Studierende (ebenso Studienwerber*innen) vor Belästigung durch Mitarbeitende, Kolleg*innen bzw. Dritte zu schützen.
  • Die Universitäten sind verpflichtet, bei Belästigungen angemessene Abhilfe zu leisten. Es müssen also konkrete Handlungen gesetzt werden, die weitere Belästigungen wirksam verhindern.
  • Es zählt daher auch zu den Aufgaben von Führungskräften, Lehrenden und weiteren Verantwortlichen der Universität, ein Arbeits- bzw. Studienklima zu schaffen, in dem Belästigungen keinen Platz haben.
  • Aus der Fürsorgepflicht ergibt sich beispielsweise der Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und der Intimsphäre durch konkrete und präventive Abhilfe, das unverzügliche Einschreiten und die Klärung des Sachverhalts.
  • Führungskräfte, Lehrende und andere Verantwortungsträger*innen müssen angemessene Abhilfemaßnahmen schaffen, um Betroffene konkret und effektiv zu schützen.
  • Sichern Sie Beweise. Dokumentieren Sie die Vorfälle schriftlich.
  • Hilfreiche Infos: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/aktuelles-und-services/gleichbehandlungs-blog/Abhilfe-bei-sexuelle-Belaestigung.html

Gerne können Sie sich bei Fragen vertraulich an uns wenden.

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Diskriminierungsschutz im Rahmen von Lehrveranstaltungen

Video für Lehrveranstaltungen

Video für Lehrveranstaltungen

Wie alle Universitätsangehörigen sind auch Studierende der Universität Graz vor Diskriminierungen geschützt. Welche Mechanismen und Dynamiken hinter Diskriminierungen stecken können, ist Studierenden oft nicht bewusst. Um diese Themen anzusprechen und über Studienangebote aus den Gender Studies und Diskriminierungsschutz zu informieren, haben der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und die Koordinationsstelle für Geschlechterstudien und Gleichstellung ein Video produziert.

Sie als Lehrende sind herzlich eingeladen, dieses ca. 10-minütige Video in Lehrveranstaltungen zu zeigen und damit Studierende für das Thema Diskriminierung zu sensibilisieren und die bestehenden Anlaufstellen und Angebote sichtbarer zu machen. Gerne können Sie einen Hinweis zum Video in Ihrer Lehrveranstaltungsbeschreibung in Uni Graz Online aufnehmen. Durch Ihre Mithilfe kann die Universität Graz der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 60 Abs. 1b UG 2002 - Studierende zu Studienbeginn über ihren Diskriminierungsschutz und Frauenförderung zu informieren - nachkommen.

  • Direktlink zum Video
  • Video mit dazugehörigem Transkript
Diversitätsgerechte und inklusive Lehre

Lehre an der Universität Graz

Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

akgl(at)uni-graz.at

+43 316 380 - 1026
Harrachgasse 34, 8010 Graz
Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr

Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin mit uns, damit wir ausreichend Zeit für Ihr Anliegen einplanen können. Vielen Dank!

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