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Universität Graz Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Belästigung und Belastung Belastung
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Belastung

Konflikte und Mobbing

Konflikte sind im menschlichen Zusammenwirken normal und werden häufig durch Kompromisse beigelegt. Ist eine Beilegung nicht möglich und findet eine weitere Eskalation statt, kann es zu Mobbing kommen.

Hilfreiche Informationen dazu finden Sie hier:

  • Arbeiterkammer
  • Gesundheit.gv - Konflikte am Arbeitsplatz
  • Gesundheit.gv - Mobbing am Arbeitsplatz:

An Universitäten sind auch die Mobbing-Verbote des § 43a BDG 1979 und § 5 Abs 1 VBG zu beachten.

Soweit ein Konflikt- oder Mobbinggeschehen auch Aspekte in Bezug auf das Geschlecht, die ethnische Zugehörigkeit, eine Religion bzw. Weltanschauung, das Alter oder die sexuelle Orientierung aufweist, handelt es sich auch um ein Belästigungsgeschehen und Sie können sich gerne an den AKGL wenden.

Belästigung und Konflikte in Zusammenhang mit Behinderung

Der AKGL ist nicht unmittelbar für den Diskriminierungstatbestand Behinderung zuständig. Er kann aber auch in unserer Arbeit eine Rolle spielen, insbesondere dann, wenn er in Kombination mit einem anderen Diskriminierungstatbestand, für den wir explizit zuständig sind (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion/Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung), in Erscheinung tritt.

Behindertenvertrauensperson (BVP) der Universität Graz

für Bedienstete mit besonderen Bedürfnissen

Barrierefreies Studium

für Studierende mit besonderen Bedürfnissen - Zentrum Integriert Studieren (ZIS)

Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

akgl(at)uni-graz.at

+43 316 380 - 1026
Harrachgasse 34, 8010 Graz
Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr

Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin mit uns, damit wir ausreichend Zeit für Ihr Anliegen einplanen können. Vielen Dank!

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