Belastung
Konflikte und Mobbing
Konflikte sind im menschlichen Zusammenwirken normal und werden häufig durch Kompromisse beigelegt. Ist eine Beilegung nicht möglich und findet eine weitere Eskalation statt, kann es zu Mobbing kommen.
Hilfreiche Informationen dazu finden Sie hier:
- Arbeiterkammer
- Gesundheit.gv - Konflikte am Arbeitsplatz
- Gesundheit.gv - Mobbing am Arbeitsplatz:
An Universitäten sind auch die Mobbing-Verbote des § 43a BDG 1979 und § 5 Abs 1 VBG zu beachten.
Soweit ein Konflikt- oder Mobbinggeschehen auch Aspekte in Bezug auf das Geschlecht, die ethnische Zugehörigkeit, eine Religion bzw. Weltanschauung, das Alter oder die sexuelle Orientierung aufweist, handelt es sich auch um ein Belästigungsgeschehen und Sie können sich gerne an den AKGL wenden.
Belästigung und Konflikte in Zusammenhang mit Behinderung
Der AKGL ist nicht unmittelbar für den Diskriminierungstatbestand Behinderung zuständig. Er kann aber auch in unserer Arbeit eine Rolle spielen, insbesondere dann, wenn er in Kombination mit einem anderen Diskriminierungstatbestand, für den wir explizit zuständig sind (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion/Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung), in Erscheinung tritt.
Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
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