Arbeitsweise und Beratungsablauf
Unsere Arbeitsweise
-
Grundsätzlich setzen wir keine Interventionen ohne Ihr Einverständnis.
-
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Belange und Fragen.
-
Vorwiegend in der Beratung bei uns tätig sind Jurist*innen, Lebens- und Sozialberater*innen, Mediator*innen, Coaches und einschlägig weitergebildete, kompetente Kolleg*innen.
-
Selbstverständlich behandeln wir Ihr Anliegen vertraulich. Die Mitglieder des AKGL unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Auch die Mitarbeiter*innen des AKGL-Büros sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Darüber hinaus fühlen wir uns der diskreten Behandlung Ihres Anliegens persönlich verpflichtet, da uns bewusst ist, dass damit sensible und höchstpersönliche Informationen verbunden sind.
-
In bestimmten Fällen jedoch können wir einer Meldepflicht unterliegen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn weiterhin eine konkrete Gefahrenlage in Hinblick auf die Verwirklichung einer schweren Straftat besteht. Diesfalls müssten Sie sich unter Umständen vor einer Beratung überlegen, ob eine Meldung/Anzeige ohnehin in Ihrem Sinne ist oder ob Sie sich (zumindest vorerst) anonym an uns wenden wollen.
-
Im Bedarfsfall geben wir Ihnen gerne Kontaktdaten zu weiteren Institutionen innerhalb und außerhalb der Universität.
Wie läuft eine Beratung bei uns ab?
Wissenswertes zum Beratungsablauf:
-
Kontaktaufnahme (telefonisch/schriftlich/persönlich) durch Angehörige der Universität, wenn sie eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion bzw. der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung befürchten, erlebt haben oder Zeuge*Zeugin davon geworden sind oder auch wenn sie einen Nachteil durch eine mögliche Missachtung des Frauenförderungsgebots selbst befürchten, erlebt haben oder Zeuge*Zeugin davon geworden sind. Erstgespräch – Sachverhaltsaufnahme und rechtliche Informationen, Klärung der Zuständigkeit des AKGL (sofern diese nicht gegeben ist, Information über weitere Stellen wie etwa Betriebsrat, Schiedskommission, Vermittlungsbeirat, Arbeitsmediziner*in, Vorgesetzte, Dekan*in, Rektorat, Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der Universität).
-
Ermittlung der individuellen Bedürfnisse und Ziele sowie möglicher Perspektiven.
-
Gemeinsame Festlegung der weiteren Vorgehensweise auf Basis der Bedürfnisse und Ziele der Person(en) und der rechtlichen Einschätzung des AKGL:
-
Keine Intervention durch AKGL erwünscht ⇒ Dokumentation der Diskriminierung bzw. des Diskriminierungsverdachtes unter Wahrung der Vertraulichkeit, nach Möglichkeit Entwicklung eigener Handlungsmöglichkeiten mit der betroffenen Person, ggf. Kontaktaufnahme zur Evaluierung nach etwa einem halben Jahr (wie hat sich die Situation entwickelt, was war nützlich, was hinderlich, was war erfolgreich, was wurde beibehalten, was verworfen, bedarf es weiterer Unterstützung; Zweck: Festigung des Erreichten, Klärung weiterer Beratungs- und/oder Interventionsbedarfe durch den AKGL), Abschluss des Beratungsprozesses.
-
Intervention durch AKGL erwünscht ⇒ gemeinsames Festlegen, welche Interventionsform ausgewählt wird z.B. Informationsgespräch mit zweiter Partei, Informationsgespräch mit vorgesetzter Person der zweiten Partei, Vermittlungsgespräch mit beiden Parteien, Antrag auf Erstattung eines Gutachtens an die Bundes-Gleichbehandlungskommission (durch AKGL oder betroffene Person selbst), Beschwerde an die Schiedskommission, Disziplinaranzeige. Danach Dokumentation unter Wahrung der Vertraulichkeit, ggf. Kontaktaufnahme zur Evaluierung nach etwa einem halben Jahr (wie hat sich die Situation entwickelt, was war nützlich, was hinderlich, was war erfolgreich, was wurde beibehalten, was verworfen, bedarf es weiterer Unterstützung; Zweck: Festigung des Erreichten, Klärung weiterer Beratungs- und/oder Interventionsbedarfe durch den AKGL), Abschluss des Beratungsprozesses.
-
Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
+43 316 380 - 1026
Harrachgasse 34, 8010 Graz
Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr