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Für Betroffene


Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Mobbing bzw. Belästigung, sexueller Belästigung und Behinderung sowie eine Sammlung weiterer hilfreicher Links.

Diskriminierungen können aus unterschiedlichsten Gründen und in verschiedensten Ausprägungen stattfinden.

Wir informieren, beraten, vermitteln, begleiten und unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Ergreifung rechtlicher Schritte oder stellen bei Bedarf Kontaktdaten weiterer Beratungsinstitutionen zur Verfügung. Grundsätzlich setzen wir keine Interventionen ohne Ihr Einverständnis. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden!

Selbstverständlich behandeln wir Ihr Anliegen vertraulich: Die Mitglieder des AKGL unterliegen der Amtsverschwiegenheit!

 

Diskriminierung, Belästigung und sexuelle Belästigung - Gesetzestexte:

 TYPISCHER BERATUNGSABLAUF:

1. Kontaktaufnahme (telefonisch/schriftlich/persönlich) durch Angehörige der Universität, wenn sie eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bzw der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung befürchten, erlebt haben oder Zeugin/Zeuge davon geworden sind oder auch wenn sie einen Nachteil durch eine mögliche Missachtung des Frauenförderungsgebots in ähnlicher Weise selbst befürchten, erlebt haben oder Zeugin/Zeuge davon geworden sind.

2. Erstgespräch – Sachverhaltsaufnahme und rechtliche Informationen, Klärung der Zuständigkeit des AKGL (sofern diese nicht gegeben ist, Information über weitere Stellen wie etwa Betriebsrat, Schiedskommission, Vermittlungsbeirat, Arbeitsmediziner*in, Vorgesetzte, Dekan*in, Rektorat, Beratungsstellen, usw).

3. Ermittlung der individuellen Bedürfnisse und Ziele sowie möglicher Perspektiven.

4. Gemeinsame Festlegung der weiteren Vorgehensweise auf Basis der Bedürfnisse und Ziele der Person(en) und der rechtlichen Einschätzung des AKGL:

a. Keine Intervention durch AKGL erwünscht:

→ Dokumentation der Diskriminierung bzw des Diskriminierungsverdachtes unter Wahrung der Vertraulichkeit, nach Möglichkeit Entwicklung eigener Handlungsmöglichkeiten mit der betroffenen Person, ggf Kontaktaufnahme zur Evaluierung nach etwa einem halben Jahr (wie hat sich die Situation entwickelt, was war nützlich, was hinderlich, was war erfolgreich, was wurde beibehalten, was verworfen, bedarf es weiterer Unterstützung; Zweck: Festigung des Erreichten, Klärung weiterer Beratungs- und/oder Interventionsbedarfe durch den AKGL), Abschluss des Beratungsprozesses.

b. Intervention durch AKGL erwünscht:

→ gemeinsames Festlegen, welche Interventionsform ausgewählt wird zB

  • Informationsgespräch mit zweiter Partei
  • Informationsgespräch mit Vorgesetzter/Vorgesetztem der zweiten Partei
  • Vermittlungsgespräch mit beiden Parteien
  • Antrag auf Erstattung eines Gutachtens an die Bundes-Gleichbehandlungskommission
  • Beschwerde an die Schiedskommission
  • Disziplinaranzeige

Danach Dokumentation unter Wahrung der Vertraulichkeit, ggf. Kontaktaufnahme zur Evaluierung nach etwa einem halben Jahr (wie hat sich die Situation entwickelt, was war nützlich, was hinderlich, was war erfolgreich, was wurde beibehalten, was verworfen, bedarf es weiterer Unterstützung; Zweck: Festigung des Erreichten, Klärung weiterer Beratungs- und/oder Interventionsbedarfe durch den AKGL), Abschluss des Beratungsprozesses.

Selbstverständlich behandeln wir Ihr Anliegen vertraulich:
Die Mitglieder des AKGL unterliegen der Amtsverschwiegenheit!

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Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Harrachgasse 34, 8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 1026


Bürozeiten:
Mo.-Fr. von 9 bis 12 Uhr

Der schnellste Weg zu Ihrem Termin:
akgl(at)uni-graz.at

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