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Sexuelle Belästigung


Wir haben uns in diesem Format für den Begriff „sexuelle Belästigung“ anstelle von „sexualisierte Belästigung“ entschieden, da sich ersterer sowohl rechtlich als auch in der Öffentlichkeit etabliert hat.

 

Zum Teil wird in der Fachwelt auch von "sexualisierter Gewalt" gesprochen (an Stelle von "sexueller Gewalt"), da Motive für sexualisierte Gewalt nicht vorwiegend der Sexualität zuzuordnen sind, sondern überwiegend Demonstrationen von Überlegenheit bzw. Macht sind, nicht ein Ausdruck der Nicht-Kontrollierbarkeit sexueller Triebe (siehe z.B. https://www.gewaltinfo.at/fachwissen/formen/sexualisiert/). Dies trifft gleichermaßen auf sexualisierte Belästigung als eine mögliche Ausprägungsform von sexualisierter Gewalt zu.

Hier geht's zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), besonders zu beachten: § 8 sowie § 42 Abs 2.


Wann kann von sexueller Belästigung gesprochen werden?

Bei der rechtlichen Beurteilung werden die vier oben beschriebenen Merkmale herangezogen.

Sexualisierte Belästigung ist keine Annäherung, die auf Gegenseitigkeit beruht, sondern eine, die gegen den Willen einer der beteiligten Personen Seiten geschieht. Es ist eine Form psychischer und/oder physischer Gewalt sowie des Missbrauchs. Belästigende Personen versuchen, Macht und Überlegenheit zu demonstrieren und verletzen die Würde der betroffenen Person.

Oft kann es schwierig erscheinen, das Erlebte einzuordnen. Die Grenze zwischen sexueller Annäherung und sexualisierter Machtausübung kann manchmal schwer erkennbar sein. Es kann hilfreich sein, die Situation zu reflektieren und dabei gut auf sich selbst zu hören.

Sexualität beruht auf Gegenseitigkeit. Handlungen, die ohne das Einverständnis einer Seite zustande kommen, können zu sexualisierter Belästigung zählen. Die Ablehnung der Handlung zum Ausdruck zu bringen, kann ein wichtiger Schritt sein, ist jedoch keine Voraussetzung für die rechtliche Einordnung des Verhaltens als sexuelle Belästigung und für das Ergreifen von Rechtsschritten.
 

Was zählt zu sexueller Belästigung am Arbeits- bzw. Studienplatz?

Sexuelle Belästigung am Arbeits- oder Studienplatz kann visuelle, verbale oder körperliche Erscheinungsformen haben. Beispiele dafür sind:

  • Pornografische Bilder oder Poster von Pin-ups im Arbeitsbereich (auch am PC oder am Mousepad)
  • Anstarren, taxierende Blicke
  • anzügliche Witze, Hinterherpfeifen
  • anzügliche Bemerkungen z.B. über die Figur oder sexuelles Verhalten im Privatleben
  • eindeutige verbale sexuelle Äußerungen
  • unerwünschte Einladungen mit eindeutiger (benannter) Absicht
  • Telefongespräche, Briefe, E-Mails oder SMS/Whatsapp-Nachrichten mit sexuellen Anspielungen
  • Versprechen von beruflichen Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen
  • Androhen von beruflichen Nachteilen bei sexueller Verweigerung
  • zufällige/gezielte körperliche Berührungen (z.B. Po-Kneifen und -Klapsen)
  • Aufforderung zu sexuellen Handlungen
  • exhibitionistische Handlungen
  • Vergewaltigung und andere strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung

 

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